Rz. 77
Der Nachbar kann ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO geltend machen, wenn eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zu seinem lärmintensiven Unternehmen geplant ist und Auseinandersetzungen mit den künftigen Bewohnern als naheliegend erscheinen.[83]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen