Rz. 8
▪ | Anders als im Strafrecht sind falsche Schlüssel nur solche, die ohne Kenntnis oder gegen den Willen des Berechtigten angefertigt worden sind.[4] |
▪ | Auch die beim früheren Mieter oder beim Vermieter zurückgebliebenen Schlüssel bleiben "richtige" Schlüssel.[5] |
▪ | Der Nachweis eines Einbruchdiebstahls ist normalerweise durch Einbruchspuren zu führen, die Verwendung richtiger Schlüssel muss ausgeschlossen werden.[6] |
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