Rz. 14

Auch wenn beiden beteiligten Ehegatten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, ist regelgerecht nach den Kriterien des § 43 FamGKG zu bewerten. Der pauschale Ansatz lediglich des Mindestwerts ist nicht gerechtfertigt.[1]

[1] Thiel, Verfassungswidrigkeit des Mindeststreitwerts in Ehesachen, AGS 2009, 257.

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