Rz. 78

Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist ein selbstständiger Anspruch, der neben dem Auskunftsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB steht. Während der Auskunftsanspruch nur auf die Weitergabe von Wissen zielt, ist der Wertermittlungsanspruch unabhängig von Wissen und Vorstellung des Verpflichteten über den Wert.[151] Der Wertermittlungsanspruch ist demgegenüber auf eine vorbereitende Mitwirkung anderer Art gerichtet; erforderlich ist insoweit die Veranlassung bzw. Duldung einer Wertermittlung durch einen Sachverständigen. Der Wertermittlungsanspruch bezieht sich auf den gesamten mobilen und immobilen Nachlass, so dass die Wertermittlung die Kenntnis über alle zum Nachlass gehörenden Gegenstände voraussetzt.

[151] BGHZ 89, 24, 28; Palandt/Weidlich, § 2314 Rn 13.

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