Rz. 17

Vom BDSG abweichende Betriebsvereinbarungen sind auch nach der Reform 2018 möglich, allerdings durch das Schutzniveau der DSGVO in ihrem Anwendungsbereich streng limitiert. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Datenschutzgrundsätze (Art. 5 DSGVO) zu beachten, der Arbeitgeber hat auch den umfangreichen Aufklärungs- und Informationspflichten der Art. 12 ff. DSGVO nachzukommen.

 

Notwendige Inhalte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

Eine Betriebsvereinbarung sollte die folgenden Aspekte ansprechen:

Aufklärung über Zweck, Umfang und Dauer der Datenerhebung,
Angabe des Datenschutzbeauftragten und der Möglichkeiten zur Beschwerde,
Hinweis auf Empfänger von Daten,
Hinweis auf Betroffenenrechte wie Löschungs- und Widerrufsansprüche,
Hinweis auf eine Datenverarbeitung in Drittländern unter Verweis auf Maßnahmen zur Sicherung eines angemessenen Datenschutzniveaus,
Informationen über die Logik einer automatisierten Datenverarbeitung,
Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Risikoeinschätzung,
Hinweis auf Ausschluss von (verdachtsunabhängigen) Leistungs- und Verhaltenskontrollen
(im Einzelnen s. Wybitul, NZA 2017,1488; ausführlich m.w.N. Holthausen, RdA 2021, 19).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge