Rz. 477

In den Allgemeinen Leasingbedingungen wird der Leasingnehmer wie dargelegt i.d.R. dazu verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich über das Schadensereignis zu unterrichten.

 

Rz. 478

Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber

 

Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber

_________________________

Vertrags-Nr. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr _________________________ aus _________________________ beauftragte mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Eine Kopie der auf mich lautenden Vollmacht füge ich in der Anlage bei.

Mein Mandant ist unter der im Betreff genannten Vertragsnummer Leasingnehmer des Pkw _________________________, amtliches Kennzeichen _________________________. Die Leasingsache wurde im Rahmen eines Verkehrsunfalls am _________________________ in _________________________ erheblich beschädigt. Der Schadensumfang wird derzeit vom Sachverständigen _________________________ aus _________________________ ermittelt.

Meinem Mandanten stehen bedauerlicherweise nicht mehr die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Leasingbedingungen zur Verfügung. Ich bitte deshalb höflich um möglichst umgehende Übersendung eines entsprechenden Exemplars sowie insbesondere um Mitteilung, ob mein Mandant zur selbstständigen Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche aus Anlass des Verkehrsunfalls berechtigt und verpflichtet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Mitteilung, ob die Abwicklung der Schadensache von Ihnen veranlasst wird.

Bitte führen Sie die weitere Korrespondenz in der Schadensache unmittelbar mit meinem Büro.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 479

Hierbei ist folgende Besonderheit bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen zu berücksichtigen: Der BGH hält in st. Rspr. daran fest, dass sich der Leasinggeber als Eigentümer, aber nicht Halter des beschädigten Kfz bei der Bildung der Haftungsquote nach § 17 StVG weder eine Betriebsgefahr des Leasingfahrzeugs noch ein Verschulden des Fahrers zurechnen lassen muss, da es hierfür an der erforderlichen Zurechnungsnorm fehlt.[635] Dies hat zur Folge, dass der Leasinggeber als Eigentümer in der Regel den Fahrzeugschaden vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer ersetzt erhält. Ob sich der Leasinggeber ein etwaiges Verschulden des Fahrers des Leasingfahrzeuges gem. § 9 StVG zurechnen lassen muss, ist zweifelhaft, wurde aber noch nicht höchstrichterlich entschieden.[636] Voraussetzung hierfür wäre jedoch in jedem Fall, dass dem Sachinhaber ein Verschulden am Schadenseintritt vorgeworfen werden könnte.[637] Verklagt allerdings der Leasingnehmer eines verunfallten Leasingfahrzeuges aus eigenem Recht sowie als Prozessstandschafter des Leasingunternehmens nur den Fahrer und den Halter des gegnerischen Unfallfahrzeugs, nachdem dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden zu 50 % reguliert hat, können die Beklagten dem die sog. "dolo agit" Einrede in Höhe des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern gemäß § 426 Abs. 2 BGB von 50 % entgegenhalten. Denn ein Kläger kann nicht aus fremden Recht fordern, was er als Gesamtschuldner aus eigener Mithaftung sofort wieder ausgleichen muss.[638]

 

Rz. 480

Handelt es sich um einen Quotenfall, wird der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis unter Gesamtschuldnern von dem Fahrer bzw. Leasingnehmer des Leasingfahrzeugs einen anteiligen Ausgleich fordern, wenn dieser seinerseits dem Leasinggeber aus den §§ 280, 823 ff. BGB zum Ersatz verpflichtet ist.[639] Der Fahrer bzw. Leasingnehmer sollte in einem solchen Fall möglichst frühzeitig die eigene Kaskoversicherung informieren, um seine Obliegenheiten aus dem Kaskovertrag zu wahren und eine Übernahme des (verbleibenden) Fahrzeugschadens am Leasingfahrzeug sicherzustellen.

 

Rz. 481

 

Beispiel

Der Fahrer des Leasingfahrzeugs verursacht einen Verkehrsunfall mit Fremdschaden durch ein scharfes Abbremsen ohne verkehrsbedingten Anlass, indem er bei einem Automatikfahrzeug die Bremse fälschlich als "Kupplung" betätigt. Der Unfallgegner fährt wegen Unachtsamkeit seinerseits auf dieses Fahrzeug auf. Beide Verschuldensanteile sind i.d.R. als gleich zu gewichten, so dass grundsätzlich eine Haftungsteilung geboten wäre. Den am Leasingfahrzeug entstandenen Schaden kann der Leasinggeber aber zu 100 % gegenüber dem Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, ohne sich eine Betriebsgefahr oder gar das Verschulden des Fahrers zurechnen lassen zu müssen, da ihm ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB zusteht.

Der Unfallgegner bzw. sein Kfz-Haftpflichtversicherer kann jedoch von dem Fahrer des Leasingwagens im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs im Innenverhältnis einen Ausgleich der Ersatzansprüche des Leasinggebers verlangen. Dieser ist nicht durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, da nach den jeweiligen AKB der Kfz-Haftpflichtversicherung kein Versich...

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