Rz. 13

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 8.1: Aufhebungsvereinbarung

Zwischen

_________________________

und

Frau/Herrn _________________________

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Die Parteien stimmen darin überein, dass alle zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisse, insbesondere auch das Berufsausbildungsverhältnis einvernehmlich zum _________________________ aufgelöst werden.
2. Frau/Herr _________________________ wird mit dem Tag des Abschlusses dieser Vereinbarung unter Anrechnung aller noch bestehender oder nach Abschluss dieser Vereinbarung entstehenden Urlaubsansprüche sowie eventuell bestehender Ansprüche auf Überstundenausgleich von der Arbeit freigestellt. Für die Dauer der Freistellung wird das Ausbildungsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt, insbesondere werden die Bezüge von Frau/Herrn _________________________ weitergezahlt.
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Frau/Herrn _________________________ bezogen auf das Ausbildungsverhältnis ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und Frau/Herrn _________________________ in ihrem/seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert.
4. Frau/Herr _________________________ erklärt, darauf hingewiesen worden zu sein, dass die bestehende Schweigepflicht über das Bestehen aller Mandatsverhältnisse sowie deren Inhalt und alle weiteren Tatsachen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), über die Frau/Herr _________________________ im Zuge ihrer/seiner Ausbildung Kenntnis erlangt hat, auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses fortbesteht.
5. Frau/Herr _________________________ erklärt, darauf hingewiesen worden zu sein, dass sie/er zur Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld/bei der Arbeitslosenhilfe verpflichtet ist, sich unverzüglich nach Abschluss dieser Vereinbarung bei der für sie/ihn zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend bzw. auf der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle zu melden.
6. Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle sich aus dem Ausbildungsverhältnis ergebenden Ansprüche wechselseitig erfüllt. Schadensersatzansprüche aus § 23 BBiG besteht wechselseitig nicht; auf ihre Geltendmachung wird wechselseitig verzichtet.
 
_________________________ _________________________
(Ort, Datum) (Unterschriften Ausbilder/Auszubildender und bei minderjährigen Auszubildenden beide Erziehungsberechtigten)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge