Rz. 142
Wird mit dem Abänderungsantrag auf Herabsetzung gleichzeitig auch ein Antrag auf Rückzahlung der nach Abänderung bis dahin zuviel gezahlten Beträge geltend gemacht, wirkt dieser Antrag nicht Wert erhöhend.[43]
Beispiel 70: Abänderung und Rückzahlung
Der Vater verlangt mit seinem im März eingereichten Abänderungsantrag eine Herabsetzung um 50,00 EUR ab Februar und gleichzeitig Rückzahlung der danach zuviel gezahlten Beträge.
Der Wert beläuft sich auf
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600,00 EUR | ||
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100,00 EUR | ||
Gesamt | 700,00 EUR |
Der Rückzahlungsanspruch wirkt nicht Wert erhöhend.
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