Rz. 538
▪ | Nichtvorliegen eines Klageverzichts (pactum de non petendo). | ||||
▪ | Keine Schiedsgerichtsklausel des Erblassers oder der Erben. | ||||
▪ | Keine Gerichtsstandsvereinbarung. | ||||
▪ | Sachliche Gerichtszuständigkeit (Amtsgericht/Landgericht). | ||||
▪ | Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13, 27 ZPO. | ||||
▪ | Ist schon ein Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis erteilt? | ||||
▪ | Ist beim Nachlassgericht Antrag auf Einziehung eines unrichtigen Erbscheins bzw. Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses gestellt? | ||||
▪ | Ist Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins bzw. Europäischen Nachlasszeugnisses erhoben? | ||||
▪ | Standesurkunden zum Beweis der Eheschließung bzw. der Verwandtschaft. | ||||
▪ | Sind alle Erben bzw. Erbprätendenten ordnungsgemäß vertreten? | ||||
▪ | Ist Testament bzw. Erbvertrag bereits eröffnet? | ||||
▪ | Sind Ausschlagungs- und Anfechtungsfristen noch offen? | ||||
▪ | Sind evtl. Ausschlagungserklärungen | ||||
▪ | form- und fristgerecht | ||||
▪ | beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen? | ||||
▪ | Sind evtl. Anfechtungserklärungen | ||||
▪ | innerhalb der Anfechtungsfrist | ||||
▪ | vom richtigen Anfechtungsberechtigten | ||||
▪ | in der erforderlichen Form
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▪ | Hauptantrag und evtl. Hilfsanträge. | ||||
▪ | Evtl. objektive Klagehäufung in Form der Stufenklage (§ 254 ZPO), d.h. außer dem Feststellungsantrag | ||||
▪ | Antrag auf Auskunft über Nachlassgegenstände bspw. gegenüber Erbschaftsbesitzer, | ||||
▪ | Antrag auf eidesstattliche Versicherung bezüglich Auskunft, | ||||
▪ | Antrag auf Herausgabe des Nachlasses bzw. einzelner Gegenstände. | ||||
▪ | Beweislastverteilung. | ||||
▪ | Beweismittel: Urkunden, vor allem Nachlassakten, Parteivernehmung. | ||||
▪ | Evtl. Widerklage zur Feststellung des eigenen Erbrechts des/der Beklagten. |
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