Rz. 444

Erwähnenswert ist, dass das OLG Düsseldorf[499] eine analoge Anwendung von § 14 HeimG verneint hat, wenn der Erblasser Angestellte eines Pflegedienstes, die ihn in seinem eigenen Haus "gepflegt" haben, in einer letztwilligen Verfügung zu Erben beruft.

[499] OLG Düsseldorf NJW 2001 = FamRZ 2001, 1564 = ZEV 2001, 366.

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