Rz. 444
Erwähnenswert ist, dass das OLG Düsseldorf[499] eine analoge Anwendung von § 14 HeimG verneint hat, wenn der Erblasser Angestellte eines Pflegedienstes, die ihn in seinem eigenen Haus "gepflegt" haben, in einer letztwilligen Verfügung zu Erben beruft.
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