Rz. 77

 

Praxistipp

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss der Mandant darauf hingewiesen werden,

dass er sein Fahrzeug gleichwohl bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts reparieren darf,
dass ein Prognoserisiko der Werkstatt oder des Sachverständigen zu Lasten des Schädigers geht,
dass er die erhöhte Entschädigungsleistung nur bei Nachweis der fachgerechten Reparatur verlangen kann.

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