Rz. 77
Praxistipp
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss der Mandant darauf hingewiesen werden,
▪ | dass er sein Fahrzeug gleichwohl bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts reparieren darf, |
▪ | dass ein Prognoserisiko der Werkstatt oder des Sachverständigen zu Lasten des Schädigers geht, |
▪ | dass er die erhöhte Entschädigungsleistung nur bei Nachweis der fachgerechten Reparatur verlangen kann. |
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