Rz. 161
Bei einem täglichen Mindestbedarf von 20 km liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor, wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wird.[174]
Rz. 162
Die Kosten einer Vollkaskoversicherung sind als adäquate Schadenfolge auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug keine solche Versicherung unterhalten hat, da er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.[175]
Rz. 163
Es ist grundsätzlich zulässig, den "Normaltarif" auf der Grundlage von Listen oder Tabellen zu erstellen, es sei denn, dass der Schädiger mit konkreten Tatsachen die Unrichtigkeit dieser Tabellen aufzeigt.[176]
Rz. 164
Bei einer Mietdauer von fünf Tagen ist der Geschädigte nicht verpflichtet, auf ein günstigeres Mietwagenangebot des Haftpflichtversicherers einzugehen und den Vermieter zu wechseln.[177]
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