Rz. 512

Die weiteren möglichen Einwendungen des Antragsgegners gegen die Unterhaltsfestsetzung beziehen sich auf die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, den Zeitpunkt, ab dem Unterhalt gezahlt werden soll, in eingeschränktem Umfang auf die Höhe des Unterhalts, die Veranlassung zur Stellung des Antrags nach § 249 Abs. 1 FamFG, auf den Einwand der Erfüllung und mangelnden Leistungsfähigkeit. Ferner bestimmt § 252 Abs. 5 FamFG, bis zu welchem Zeitpunkt Einwendungen erhoben werden können.[696]

[696] Ausführlich dazu Benner, NZFam 2023, 297 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge