Rz. 145
Die in ihrer Haushaltsführung beeinträchtigte Person muss, nicht zuletzt aus Gründen der Schadenminderung, notfalls den Haushalt umstrukturieren und die häusliche Arbeitsverteilung neu vornehmen.[164]
Rz. 146
Kann die Beeinträchtigung durch technische Geräte kompensiert oder erleichtert werden, muss sich der Verletzte hierauf einlassen.[165]
Rz. 147
Ist der Unfallbeteiligte vorübergehend arbeitsunfähig oder gibt der Verletzte seinen Beruf vollständig auf, ist kompensatorisch zu berücksichtigen, dass die verbliebene Arbeitskraft nunmehr voll im Haushalt eingesetzt werden kann, sofern die unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen dieses auch zulassen (siehe auch § 11 Rn 39 f.).[166] Diesem Aspekt ist nicht nur bei psychischen Beeinträchtigungen aufgrund eines HWS-Syndroms Beachtung zu schenken.[167]
Rz. 148
Haushaltsführung ist eine Art der nach § 254 BGB geforderten Arbeitskraftverwertung (siehe auch § 11 Rn 39 f.).[168]
Rz. 149
Schwere(re) Hausarbeiten, aber auch unregelmäßig anfallende Aufgaben wie Gardinenaufhängen und Fensterputzen,[169] sind bei nur vorübergehender Behinderung zu verschieben.[170] Gerade bei kurzen Zeiträumen ist es möglich und zumutbar, die Führung des Haushaltes durch Umorganisieren und Umdisponieren zu regeln.[171] Dabei muss vorübergehend auch eine geringfügige und zumutbare Unterstützung durch einen (an sich nicht im Haushalt tätigen) Lebensgefährten in Anspruch genommen werden.[172]
Rz. 150
Bei einem Single-Haushalt besteht in einem höheren Maße als in einem Mehr-Personenhaushalt die Möglichkeit, zeitlich disponible Tätigkeiten (Rasenmähen, Fensterputzen), die aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung nicht ausgeführt werden können, nach hinten zu verschieben.[173]
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