Rz. 6
Auf Seite 3 des Formulars wird im Teil G Vermögen Ziffer 5 nach "Lebens- und Rentenversicherung" gefragt:
Rz. 7
Praxistipp:
▪ | Während die gesetzliche Rentenversicherung und Riester-Renten bei der Verfahrenskostenhilfe anrechnungsfrei sind, sind andere Versicherungen anzurechnen und daher im Formular einzutragen. |
▪ | Wird hier "NEIN" angekreuzt, so besteht das Risiko, dass später im Versorgungsausgleich im Formular V10 Versicherungen angegeben werden, die auch hier im Verfahrenskostenhilfe-Formular hätten angegeben werden müssen. Das löst unangenehme und für den Anwalt arbeitsintensive Rückfragen aus. |
▪ | Daher sollte man hier zusätzlich alle Renten- und Lebensversicherungen auflisten und dem Gericht die Prüfung überlassen, ob diese Versicherung für die Verfahrenskostenhilfe relevant ist. |
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