Rz. 6

Auf Seite 3 des Formulars wird im Teil G Vermögen Ziffer 5 nach "Lebens- und Rentenversicherung" gefragt:

 

Rz. 7

 

Praxistipp:

Während die gesetzliche Rentenversicherung und Riester-Renten bei der Verfahrenskostenhilfe anrechnungsfrei sind, sind andere Versicherungen anzurechnen und daher im Formular einzutragen.
Wird hier "NEIN" angekreuzt, so besteht das Risiko, dass später im Versorgungsausgleich im Formular V10 Versicherungen angegeben werden, die auch hier im Verfahrenskostenhilfe-Formular hätten angegeben werden müssen. Das löst unangenehme und für den Anwalt arbeitsintensive Rückfragen aus.
Daher sollte man hier zusätzlich alle Renten- und Lebensversicherungen auflisten und dem Gericht die Prüfung überlassen, ob diese Versicherung für die Verfahrenskostenhilfe relevant ist.

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