Rz. 29
Der Versicherungsnehmer muss alle ihm bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die Verletzung der Anzeigepflicht führt je nach Grad des Verschuldens zu
▪ | Vertragsänderung, |
▪ | Rücktritt und Leistungsfreiheit, |
▪ | Kündigung. |
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