Rz. 281

Zitat

OLG Koblenz, Beschl. v. 16.5.2018 – 13 UF 138/18[509]

Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann ausscheiden, wenn der Unterhaltspflichtige das dem Berechtigten vorgeworfene, für den Verwirkungseinwand herangezogene Verhalten in der Vergangenheit toleriert hat.

[509] OLG Koblenz FuR 2019, 212.

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