Rz. 280

Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, welche Auswirkungen freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes haben:

Zitat

OLG Braunschweig v. 29.1.2008 – 3 UF 53/07[507]

Leistet der Unterhaltspflichtige in Kenntnis des Vorliegens eines Verwirkungsgrundes jahrelang weiter Unterhalt, kann er sich nicht auf Verwirkung berufen.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.9.2008 – 2 UF 21/08[508]

Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis der neuen Beziehung über einen längeren Zeitraum weiterhin Unterhalt leistet, kann er sich auf den Gesichtspunkt der Verwirkung noch berufen.

[507] OLG Braunschweig FamRZ 2008, 999 = FuR 2008, 514.
[508] OLG Karlsruhe FF 2009, 35 = FamRZ 2009, 351 = FuR 2009, 283.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge