Rz. 280
Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, welche Auswirkungen freiwillige Zahlungen des Unterhaltspflichtigen in Kenntnis des Verwirkungsgrundes haben:
Zitat
▪ | OLG Braunschweig v. 29.1.2008 – 3 UF 53/07[507] |
Leistet der Unterhaltspflichtige in Kenntnis des Vorliegens eines Verwirkungsgrundes jahrelang weiter Unterhalt, kann er sich nicht auf Verwirkung berufen.
▪ | OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.9.2008 – 2 UF 21/08[508] |
Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis der neuen Beziehung über einen längeren Zeitraum weiterhin Unterhalt leistet, kann er sich auf den Gesichtspunkt der Verwirkung noch berufen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen