Rz. 24

Eine Schwangerschaft ist weder als Krankheit noch als Gebrechen zu qualifizieren, auch wenn sie einen Gesundheitszustand bewirkt, der eine von der üblichen Gesundheitsversorgung abweichende Behandlung von Verletzungen erforderlich machen kann. Eine Kürzung von Leistungen (z.B. Krankenhaustagegeld) unter diesem Aspekt ist daher nicht möglich, unabhängig davon, ob es bei einem vergleichbaren Unfall einer nicht schwangeren VP zu keiner oder einer kürzeren (stationären) Behandlung gekommen wäre. Eine Schwangerschaft stellt eine im Versicherungsschutz enthaltene allgemeine Lebenssituation dar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge