Rz. 149
Ist ein Pfleger für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs bestimmt, dann ist seine primäre Aufgabe die Sicherung des Pflichtteilsanspruchs des Berechtigten.[267] Nur wenn eine Sicherung nicht möglich ist, umfasst die Aufgabe des Pflegers auch die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs selbst.[268]
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