Rz. 214

Strittig ist in der Rechtsprechung, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die geforderte Auskunft nach Erhebung der Stufenklage erteilt, bevor über den Antrag verhandelt und entschieden wurde. Es stellt sich insoweit die Frage, ob der Kläger die erste Stufe des Rechtsstreites gem. § 91a ZPO für erledigt erklären kann. Nach Ansicht des BGH ist dem Kläger ein Feststellungsinteresse bzgl. der Erledigung des Rechtsstreits auf der unteren Stufe zuzusprechen.[406] Das OLG Düsseldorf[407] und auch das OLG Koblenz[408] sehen in diesem Fall keinen Bedarf für ein Feststellungsurteil, da im Falle der Erledigung eines Auskunftsanspruches, der lediglich als Hilfsmittel für einen Zahlungsanspruch dient, ohne Rücknahme oder Verzicht auf den Leistungsanspruch übergegangen werden könne.[409]

[406] BGH NJW 1991, 1893; so auch OLG München FamRZ 1993, 454, OLG Frankfurt MDR 1989, 1108.
[407] OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 839.
[408] OLG Koblenz NJW 1963, 912.
[409] OLG Koblenz NJW 1963, 912.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge