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Grundlage für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der sog. "Netto-Nachlass". Dies ist der Differenzwert zwischen dem Aktiv- und dem Passivbestand des Nachlasses. Für die Ermittlung des Nachlasswertes spielt daher die Bewertung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Forderungen sowie der Nachlassverbindlichkeiten eine wichtige Rolle. Anhand des so ermittelten Nachlasswertes wird dann entsprechend der jeweiligen Pflichtteilsquote die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet.

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