Rz. 463

Die Teilung des Haushaltes erfolgt grundsätzlich durch Naturalteilung. Gleichwohl kann natürlich eine Ausgleichszahlung bei Überlassung der Haushaltssachen vereinbart werden.

Rechtlich durchsetzbar ist eine Ausgleichszahlung jedoch nicht.

Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

 

Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

1. Wir sind darüber einig, dass die nach Auszug des Ehemannes in der Ehewohnung verbliebenen Haushaltssachen und sonstigen Gegenstände, gleichgültig, wie sie rechtlich zu qualifizieren sind, in das Alleineigentum der Ehefrau übergehen.
2. Zum Ausgleich zahlt die Ehefrau an den Ehemann einen Barbetrag in Höhe von _________________________ EUR, fällig bei Rechtskraft des anhängigen Scheidungsverfahrens.

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