a) Naturalteilung

 

Rz. 462

Eine Vereinbarung über die Herausgabe von Gegenständen kann folgenden Inhalt haben:

Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen

 

Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen

1. Die Ehefrau verpflichtet sich, an den Ehemann folgende Gegenstände herauszugeben: _________________________.
  Die Herausgabe hat nach vorheriger Terminabstimmung zu erfolgen.
2. Die dem Ehemann gemäß Ziffer 1 zugewiesenen Haushaltssachen gehen in dessen Alleineigentum über; der restliche in der Ehewohnung befindliche Haushalt geht in das Alleineigentum der Ehefrau über.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die ehelichen Haushaltssachen zwischen ihnen endgültig aufgeteilt sind, und zwar auch für den Fall der Ehescheidung.

b) Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

 

Rz. 463

Die Teilung des Haushaltes erfolgt grundsätzlich durch Naturalteilung. Gleichwohl kann natürlich eine Ausgleichszahlung bei Überlassung der Haushaltssachen vereinbart werden.

Rechtlich durchsetzbar ist eine Ausgleichszahlung jedoch nicht.

Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

 

Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld

1. Wir sind darüber einig, dass die nach Auszug des Ehemannes in der Ehewohnung verbliebenen Haushaltssachen und sonstigen Gegenstände, gleichgültig, wie sie rechtlich zu qualifizieren sind, in das Alleineigentum der Ehefrau übergehen.
2. Zum Ausgleich zahlt die Ehefrau an den Ehemann einen Barbetrag in Höhe von _________________________ EUR, fällig bei Rechtskraft des anhängigen Scheidungsverfahrens.

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