Rz. 356

Schwieriger gestaltet sich die Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften. Hier stellt sich im Einzelfall die Frage, ob der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in den Nachlass fällt und ob der oder die Miterbe(n) in die Position des Erblassers einrückt/einrücken.

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