Rz. 376

Im Rahmen der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen ist die Problematik, die bei der Vererbung von Betriebsvermögen auftreten kann, zu berücksichtigen. Um gesellschafts- und steuerrechtliche Probleme zu vermeiden, sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten denkbar, wobei zu beachten ist, dass bei Anteilen an Personengesellschaften (mit Ausnahme von Kommanditanteilen) eine Vererbung des jeweiligen Anteils nur möglich ist, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende (auf die letztwillige Verfügung abgestimmte) Nachfolgeklausel vorsieht und dass im Übrigen die Gestaltung bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen stets einer besonders sorgfältigen steuerlichen Überprüfung im Einzelfall bedarf.

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