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Den Kaufvertrag regelt das BGB in den §§ 433 ff. Nach § 433 Abs. 1 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer der Sache diese zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Außerdem muss er dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben. Der Käufer ist im Gegenzug verpflichtet, die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen, Abs. 2.

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