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Nachstehend werden die Themen abgehandelt, die insbes. notarielle Vorsorgevollmachten betreffen. Unter einer notariellen Vollmacht sind hier nicht nur die vom Notar entworfenen Vollmachten zu verstehen, sondern jede Vollmacht, an der der Notar mitgewirkt hat, sei es auch nur durch die Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers unter einen nicht vom Notar entworfenen Text.

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