Rz. 3

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18.8.1998 (BGBl I S. 2214) mit vier Änderungen (4. Änderungsverordnung, BR-Drucks 302/08 vom 30.4.2008) regelt in ihrem § 28 die Gültigkeit einer in einem Mitgliedsstaat der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Island, Lichtenstein, Norwegen) erworbenen Fahrerlaubnis und, nachdem sie durch die 4. Änderungsverordnung die internationale Kraftfahrzeugverordnung (IntKfzVO) vom 8.8.1998 (BGBl I, S. 2214) ersetzt hat, auch die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten.

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