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Grundsätzlich sind die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung zu erfüllen, d.h., dem Antrag sind zwei Passbilder und die Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest beizufügen und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV).

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