Rz. 115

Nach § 92 Abs. 2 ZVG hat der Wohnungsberechtigte beim Erlöschen desselben aufgrund der gesetzlichen Regeln des ZVG einen Anspruch auf Wertersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen wie beim Nießbrauch.

Muster 6.24: Wohnungsrechtvermächtnis

 

Muster 6.24: Wohnungsrechtvermächtnis

Meinem Sohn _________________________ vermache ich auf Lebenszeit ein unentgeltliches Wohnungsrecht an sämtlichen Räumen des Erdgeschosses des in meinem Eigentum stehenden Hauses, Grundbuch von _________________________, Band Nr. _________________________, Flurstück-Nr. _________________________. In Erfüllung des Vermächtnisses ist für meinen Sohn _________________________ im Grundbuch zu Lasten des vorbezeichneten Grundstücks an rangbereiter Stelle einzutragen:

Lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht nach § 1093 BGB des Inhalts, dass der Berechtigte die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses unter Ausschluss des Eigentümers zum Wohnen nutzen darf. Die Wohnung darf Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. Der Wohnungsberechtigte hat das Recht zur Mitbenutzung der gemeinsamen Anlagen.

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