Rz. 137
Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen[121] oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person[122] oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats[123] verarbeitet werden.
Rz. 138
Aus Art. 19 DSGVO ergibt sich zudem eine Verpflichtung des mit dem Einschränkungsverlangen konfrontierten Verantwortlichen, alle Empfänger, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, von der Ausübung des Einschränkungsrechtes durch die betroffene Person zu unterrichten. Dies gilt, soweit es sich für den Verantwortlichen nicht als unmöglich erweist oder für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist,[124] wofür der Verantwortliche darlegungs- und beweispflichtig ist.
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