Rz. 36
Es ist sinnvoll, zum Inkrafttreten des FaER erst wieder eine neue Fahrerlaubnis – vorausgesetzt es liegen sechs Monate dazwischen – zu beantragen, da nämlich mit der Neuerteilung sämtliche Punkte auf Null gestellt werden: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit der (Neu-)Erteilung die Fahreignung vorliegt, anderenfalls wäre eine Neuerteilung nicht vorgenommen worden. Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nach § 4 Abs. 3 StVG nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Das gilt auch bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis, wenn zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Verzichtes mindestens zwei Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 StVG gespeichert waren. Dies gilt nur nach der Gesetzesänderung nicht, wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen wurde oder einer der weiteren Fälle nach § 4 Abs. 3 S. 4 StVG vorliegen.
Rz. 37
Verstoß am | Fristbeginn/Rechtskraft am | Punkte nach VZR | Tilgungsfrist | Überliegefrist | Punktestand bis 30.4.2014 | Überführung am 1.5.2014 nach FaER | Löschung? | Tilgungsfrist inkl. ÜL (1 Jahr) |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gefährl. Eingriff 20.3.2003 | 17.4.2004 | 7 | 17.4.2014 | 17.4.2015 | 7 | 3 | nein | 17.4.2014 |
km/h 17.5.2013 | 25.8.2013 | 1 | 25.8.2015 | 25.8.2016 | 8 Ermahnung | 4 Ermahnung | Nein | 25.8.2016 |
Fahrlässige Tötung 29.4.2012 | 30.10.2013 | 7 | 30.10.2023 | 30.10.2024 | 15 Verwarnung | 6 Verwarnung, kein Punktabbau möglich bis 25.8.2015 | nein | 30.10.2024 |
Alkohol 30.10.2013 | 15.12.2013 | 7 | 15.12.2023 | 15.12.2024 | 22 Entzug | 8 | Nein | 15.12.2024 |
Verzicht | 15.12.2013 | 15.12.2023 | 15.12.2024 | 8 | Nein | 15.12.2024 |
Der Neuantrag der Fahrerlaubnis ist seit 15.5.2014 möglich, da dann die 6-Monatsfrist abgelaufen ist.
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