Rz. 122

Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt:

 

Rz. 123

Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder vermögend?[64] Im Übrigen ist zwischen Vergütung und Auslagenersatz zu unterscheiden.

Übersicht:

 
mittelloser Nachlass mittelloser Nachlass vermögender Nachlass vermögender Nachlass
Berufsmäßigkeit nicht festgestellt Berufsmäßigkeit festgestellt Berufsmäßigkeit nicht festgestellt Berufsmäßigkeit festgestellt
Kein Anspruch auf Vergütung gem. § 1888 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 1 BGB Anspruch auf Vergütung gem. § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. §§ 1, 3 VBVG Bewilligung einer angemessenen Vergütung gem. § 1888 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 2 BGB möglich Anspruch auf Vergütung gem. §§ 1888 Abs. 2 S. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 1, 3 VBVG
Ersatz der konkreten Aufwendungen (§ 1877 BGB) oder Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) Ersatz der konkreten Aufwendungen Ersatz der konkreten Aufwendungen Ersatz der konkreten Aufwendungen
[63] Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom 4.5.2021, BGBl I 2021, 882; berichtigt durch Gesetz vom 24.6.2022, BGBl I 2022, 959.
[64] OLG Braunschweig v. 1.11.2018 – 1 W 144/16, NLPrax 2019, 35; OLG Frankfurt a.M. v. 24.4.2015 – 21 W 45/15, Rpfleger 2015, 651; OLG Karlsruhe v. 31.10.2014 – 14 Wx 56/13, BeckRS 2014, 124348.

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