Rz. 122
Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt:
Rz. 123
Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder vermögend?[64] Im Übrigen ist zwischen Vergütung und Auslagenersatz zu unterscheiden.
Übersicht:
mittelloser Nachlass | mittelloser Nachlass | vermögender Nachlass | vermögender Nachlass |
---|---|---|---|
Berufsmäßigkeit nicht festgestellt | Berufsmäßigkeit festgestellt | Berufsmäßigkeit nicht festgestellt | Berufsmäßigkeit festgestellt |
Kein Anspruch auf Vergütung gem. § 1888 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 1 BGB | Anspruch auf Vergütung gem. § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. §§ 1, 3 VBVG | Bewilligung einer angemessenen Vergütung gem. § 1888 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 2 BGB möglich | Anspruch auf Vergütung gem. §§ 1888 Abs. 2 S. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 1, 3 VBVG |
Ersatz der konkreten Aufwendungen (§ 1877 BGB) oder Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) | Ersatz der konkreten Aufwendungen | Ersatz der konkreten Aufwendungen | Ersatz der konkreten Aufwendungen |
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