Rz. 168

Hat der Erblasser dem Bedachten vermächtnisweise einen bestimmten Geldbetrag vermacht und ist der Erbe freiwillig nicht bereit den Anspruch zu erfüllen, dann ist Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrages zu erheben. Bei der Geltendmachung einer Geldschuld ist die seit 1.5.2000 geltende Regelung über die Verzugs- und Prozesszinsen zu beachten (§§ 288, 291 BGB).

 

Rz. 169

Muster 6.10: Klage auf Geltendmachung eines Geldvermächtnisses

 

Muster 6.10: Klage auf Geltendmachung eines Geldvermächtnisses

An das Landgericht Zivilkammer _________________________

Klage des Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen Frau _________________________

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

wegen Geldforderung

Gegenstandswert: 50.000 EUR

Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen die Beklagte und werden in dem Termin zur mündlichen Verhandlung folgenden Antrag stellen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 50.000 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Für den Fall des Vorliegens des § 331 Abs. 3 ZPO beantragen wir den Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Der Kläger ist ein Freund des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________. Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und Mutter des Klägers. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament vom _________________________ hinterlassen, welches am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ eröffnet wurde. Der Erblasser hat in dem handschriftlichen Testament vom _________________________ die Beklagte zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt.

Beweis: Beglaubigte Fotokopie der Abschrift des privatschriftlichen Testaments vom _________________________ und Fotokopie der Abschrift des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts vom _________________________ b.b.

Darüber hinaus hat der Erblasser in der handschriftlichen Verfügung vom _________________________ dem Kläger vermächtnisweise einen Betrag von 50.000 EUR zugewandt.

Beweis: Beglaubigte Fotokopie der Abschrift des privatschriftlichen Testaments vom _________________________

Der Kläger hat das Vermächtnis mit Schreiben vom _________________________ gegenüber der Beklagten angenommen. Mit gleichem Schreiben hat er die Beklagte unter Angabe seiner Bankverbindung aufgefordert, den Betrag i.H.v. 50.000 EUR zu überweisen.

Beweis: Schreiben vom _________________________ in beglaubigter Kopie

Eine Zahlung ist bis heute nicht erfolgt, so dass Klage geboten war.

Der Zinsanspruch ergibt sich aus §§ 291, 288 BGB.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich halten, so wird um richterlichen Hinweis gebeten.

(Rechtsanwalt)

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