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Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

 

Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ vom _________________________ haben beide Beteiligte auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet. Damit ist der Beschluss im Scheidungsverfahren rechtskräftig. Die Ehescheidung kann nicht mehr angefochten werden. Allerdings ist der Beschluss bezüglich des Versorgungsausgleichs noch nicht rechtskräftig, da die Versorgungsträger (Rentenversicherungen und eventuell beteiligte Lebensversicherungen) noch Beschwerde einlegen können. Unter Berücksichtigung der für die Versorgungsträger laufenden einmonatigen Beschwerdefrist und der notwendigen Bearbeitungszeiten bei Gericht wird die Rechtskraft bezüglich des Versorgungsausgleichs voraussichtlich nicht vor Ablauf von zwei Monaten eintreten.

Ich übersende Ihnen den Scheidungsbeschluss. Diesen können Sie schon zum Nachweis des geänderten Familienstandes gegenüber allen öffentlichen und privaten Stellen verwende. Insbesondere können Sie bereits jetzt auch einen früher geführten Nachnamen wieder annehmen.

Die Scheidungskosten, bestehend aus der Anwaltsvergütung und den zu tragenden Gerichtskosten, können steuerlich berücksichtigungsfähig sein. Leider gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundefinanzhofes, der die Berücksichtigungsfähigkeit ausschließt. Fragen Sie vorsorglich Ihren Steuerberater.

Bitte nehmen Sie den Beschluss sorgfältig zu Ihren Unterlagen.

Sollten Sie nach der Scheidung die Krankenversicherung Ihres geschiedenen Ehegatten nicht weiterführen wollen, haben Sie eine kurze Frist von zwei Wochen zum Wechsel. Ich rate daher, sofort Kontakt zu einer neuen eigenen Krankenversicherung aufzunehmen

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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