Rz. 574

Regelmäßig muss der Mitarbeiter in allen Staaten, in denen er steuerlich ansässig ist, eine Einkommensteuererklärung abgeben. In dieser Erklärung sind die gesamten weltweiten Einkünfte anzugeben. Werden nicht alle Einkünfte deklariert, begeht der Mitarbeiter tendenziell Steuerhinterziehung. Der Arbeitgeber sollte die internationalen Mitarbeiter unbedingt auf diese Pflichten hinweisen und deren Einhaltung auch kontrollieren. Dazu ist es regelmäßig erforderlich, einen unabhängigen Dritten, normalerweise einen international versierten Steuerberater, einzuschalten. Nach Abgabe der Erklärung ergeht in aller Regel ein Steuerbescheid, in dem die Steuer festgesetzt wird. Alle bereits geleisteten Vorauszahlungen inkl. Lohnsteuer werden angerechnet. Bei unbeschränkter Steuerpflicht des Mitarbeiters sind die Regeln der Steuererhebung deshalb relativ einfach.

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