Rz. 309

Muster 6.15: Verweisungsantrag an die Kammer für Handelssachen nach § 98 GVG

 

Muster 6.15: Verweisungsantrag an die Kammer für Handelssachen nach § 98 GVG

An das

Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

zeige ich an, dass der Beklagte vom Unterzeichner vertreten wird. Namens und in Vollmacht des Beklagten wird mitgeteilt, dass dieser sich gegen die Klage verteidigen will.

Es wird insoweit beantragt,

 
  die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

Von einer Vorlage der Klageerwiderung wird einstweilen abgesehen. Vielmehr wird beantragt,

den Rechtsstreit gem. § 98 GVG an die zuständige Kammer für Handelssachen zu verweisen.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

Es handelt sich vorliegend um eine Handelssache nach § 95 Abs. 1 Nr. _________________________ GVG, weil _________________________

  Beweis: _________________________

Nach § 98 Abs. 1 S. 1 GVG ist der Beklagte berechtigt, die Verhandlung der Handelssache vor der Kammer für Handelssachen zu beantragen. Von diesem Recht macht der Beklagte Gebrauch.

Der Unterzeichner geht davon aus, dass das erkennende Gericht den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen verweist und aus diesem Grunde die vom angerufenen Gericht gesetzte Klageerwiderungsfrist einstweilen erledigt und von der Kammer für Handelssachen neu gesetzt wird.

Anderenfalls wird um einen ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis gebeten. Zugleich wird gebeten, die Klageerwiderungsfrist für diesen Fall

 
  um vier Wochen ab dem Zugang der gerichtlichen Mitteilung zu verlängern.

Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.

Rechtsanwalt

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