Rz. 79
Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichungsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: Zunächst wird der Ausgleichungsnachlass gebildet. Dies erfolgt durch Abzug der "Erbteile" der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen, wie z.B. des Ehegatten. Der Ehegatte wird mit seinem, ihm "fiktiv" zustehenden gesetzlichen Erbteil abgesondert. Dann werden dem Nachlass nach Maßgabe der §§ 2055 bis 2057a BGB die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen derjenigen Abkömmlinge hinzugerechnet bzw. bei Anwendung des § 2057a BGB wird der Wert der besonderen Mitarbeit oder Pflegetätigkeit eines Abkömmlings vom Nachlass in Abzug gebracht, die an der Ausgleichung beteiligt sind. Schließlich wird die Ausgleichserbquote ermittelt, indem der Ausgleichungsnachlass durch die Anzahl der an der Ausgleichung beteiligten Personen geteilt wird. Von dem so ermittelten Ausgleichungserbteil wird der Vorempfang des Ausgleichungsberechtigten in Abzug gebracht. Bei Anwendung des § 2057a BGB wird dem Ausgleichungserbteil der Wert der Mitarbeit oder Pflegeleistung wieder hinzugerechnet. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte Ausgleichungserbteils.
Beispiel
Der verwitwete Erblasser E hinterlässt drei Abkömmlinge A, B und C. A hat im Jahre 2004 einen ausgleichungspflichtigen Vorempfang i.H.v. 100.000 EUR erhalten. Der Erblasser stirbt im Juli 2017 und hinterlässt einen Nachlass i.H.v. 500.000 EUR. Zur Alleinerbin hat er seine Freundin F eingesetzt. Der Pflichtteil der Abkömmlinge berechnet sich wie folgt:
Tatsächlicher Nachlass | 500.000 EUR |
Vorempfang hochindexiert (100.000 EUR x 109,4 : 91,0)[102] | 120.219 EUR |
ergibt einen vorläufigen Ausgleichungsnachlass von | 620.219 EUR |
geteilt durch die Anzahl der an der Ausgleichung Beteiligten | 206.739 EUR |
Der Pflichtteil von A beträgt: | |
Ausgleichungserbteil | 206.739 EUR |
abzgl. Vorempfang | 120.219 EUR |
ergibt einen Ausgleichungserbteil von | 86.520 EUR |
und hieraus ½ Pflichtteil (gerundet) | 43.260 EUR |
Der Pflichtteil von B und C beträgt jeweils: | |
Ausgleichungserbteil | 206.739 EUR |
hiervon ½ Pflichtteil | 103.369 EUR |
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