Rz. 16

Das Ausbaurecht muss zur Vermeidung von Streitigkeiten so präzise wie irgend möglich beschrieben werden. Am besten lässt sich dies durch die Beifügung von Bauzeichnungen und Baubeschreibungen, auch des Baugenehmigungsantrages, eines Vorbescheides oder einer bereits erteilten Baugenehmigung umsetzen. Sofern die Baugenehmigung bereits erteilt ist, kommt auch schon vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten die Erteilung einer baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst der entsprechenden Bildung von Wohnungsgrundbüchern in Betracht (vgl. oben § 3 Rdn 58 ff.). Dies wäre der sicherste Weg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge