aa) Vergütungsvereinbarung

 

Rz. 20

Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung

 

Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarung

zwischen

den Rechtsanwälten _____

und _____

1. Für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwälte _____ in der Angelegenheit _____ sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, ob gerichtlicher oder nichtgerichtlicher Art, wird anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Stundenhonorar von netto _____ EUR (in Worten: _____ EUR) vereinbart. Wenn in einem gerichtlichen Verfahren die sich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnete Vergütung höher ist als die Vergütung auf Zeitbasis, ist die gesetzliche Vergütung geschuldet.
2. Alle Auslagen wie Mehrwertsteuer, Reisekosten, Tagegelder, Abwesenheitsgelder und Schreibauslagen sind daneben gesondert zu bezahlen.
3. Zu erstatten sind insbesondere auch die Kosten der zur Rechtsverfolgung erforderlichen oder sinnvollen Beauftragung von ausländischen und inländischen Korrespondenzanwälten, die in Absprache mit dem Mandanten eingeschaltet werden.
4. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des _____ gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Honoraransprüche der Rechtsanwälte _____ an diese abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Erstattungspflichtigen mitzuteilen.
5. _____ (Name des Mandanten) ist bekannt, dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht und dass im Falle eines gerichtlichen Obsiegens in Deutschland eine etwaige Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Gericht festgesetzten Gebühren gegeben ist.
 
(Unterschrift des Mandanten) (Unterschrift des Anwalts)

bb) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 21

Zum Stundenhonorar: Vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis angefallener Stunden BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364. Erforderlich ist eine schlüssige Darstellung der angefallenen Stunden und eine konkrete und nachvollziehbare Darstellung der während des angefallenen Zeitintervalls getroffenen Maßnahmen, siehe dazu auch OLG Frankfurt AnwBl. 2011, 300.
Zum Zusatz, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet ist, wenn in einem gerichtlichen Verfahren die sich auf Basis des RVG ergebende Vergütung höher ist als die Vergütung auf Zeitbasis, vgl. § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO.
In der Praxis kommen Honorarvereinbarungen – speziell in außergerichtlichen Beratungsangelegenheiten – in der Regel als Zeithonorare in Betracht. Daneben kommt jedoch auch nach den Umständen des Einzelfalles eine Vielzahl anderer Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, wie z.B. die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, die Vereinbarung eines Mindeststreitwerts oder die Vereinbarung eines Verzichts auf die Anrechnung von in außergerichtlichen Verfahren angefallenen Gebühren.

cc) Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

 

Rz. 22

Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

 

Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

Vergütungsvereinbarung

zwischen den Rechtsanwälten _____

und

_____

1.

_____ (Name des Mandanten) beauftragte die Rechtsanwälte _____ mit der Geltendmachung seiner Ansprüche aus _____

Die Rechtsanwälte _____ werden auf der Basis eines Erfolgshonorars nach § 4a RVG tätig werden.

Bei der nachfolgenden Vereinbarung handelt es sich um einen Einzelfall.

2.

Die voraussichtliche gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte _____ nach dem RVG betrüge bei einem Streitwert von _____ EUR _____ EUR. Ohne Vereinbarung des vorstehenden Erfolgshonorars könnte _____ aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung den vorstehend genannten Anspruch nicht geltend machen.

_____ verfügt über keine Rechtsschutzversicherung, die den geltend gemachten Anspruch abdeckt. _____ ist berufstätig und hat ein Nettoeinkommen von _____ EUR. Demgegenüber stehen Unterhaltspflichten _____ i.H.v. _____ EUR monatlich und monatlich laufende Zahlungen i.H.v. _____ EUR für sein Eigenheim. Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil _____ Ersparnisse i.H.v. _____ EUR hat, die für die künftige Ausbildung seiner Kinder vorgesehen sind.

3. _____ verpflichtet sich, im Erfolgsfall eine Vergütung i.H.v. _____ EUR zu zahlen. Als Erfolgsfall vereinbaren die Parteien, dass es im Rahmen ihres Verfahrens zu einer Zahlung i.H.v. mindestens _____ EUR kommt. Für den Fall des Misserfolges vereinbaren die Parteien, dass eine Vergütung i.H.v. lediglich _____ EUR geschuldet wird.
4. Das vorstehende Erfolgshonorar hat keinen Einfluss auf die vom Mandanten gegebenenfalls zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter. Im Falle der Kostenerstattung hat die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten. Die verbleibende Differenz trägt der Mandant selber.
 
(Unterschrift Mandant) (Unterschrift Rechtsanwalt)

dd) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 23

Vgl. hierzu auch Mayer, AnwBl 2008, 473 mit Formulierungsvorschlag.
Zu Ziff. 2, Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung: Vgl. ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge