Rz. 256

Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge