Rz. 273

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur damit begründet werden, dass das Oberlandesgericht in fehlerhafter Weise das Vorliegen der Voraussetzung zur Zulassung der Revision in § 543 Abs. 2 ZPO verkannt hat. In der Begründung müssen daher die Zulassungsgründe dargelegt werden.

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