Rz. 229

Muster 57.56: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

Muster 57.56: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

An das Landgericht _____

Berufung und Wiedereinsetzungsantrag

In dem Rechtsstreit _____

– Kläger und Berufungsbeklagter –

gegen _____

– Beklagter und Berufungskläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

legen wir für den Berufungskläger gegen das am _____ verkündete, dem Berufungskläger am _____ zugestellte Urteil des Amtsgerichts _____

Berufung

ein, mit dem Antrag,

die Klage unter Aufhebung des angefochtenen Urteils abzuweisen.

Eine Ausfertigung/Kopie des angefochtenen Urteils ist in der Anlage beigefügt.

Wegen der Versäumung der Berufungsfrist beantragen wir

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Es wird angeregt, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag zu beschränken.

Begründung:

Das angefochtene Urteil wurde dem Beklagten am 8.6.2018 zugestellt. Dieser hat den Unterzeichner erst am 5.7.2018 aufgesucht und mit der Berufungseinlegung beauftragt. Der Unterzeichner hat den Vorgang sodann seiner erfahrenen, bis dahin stets sorgfältig arbeitenden Büroangestellten A mit der Sofortanweisung ausgehändigt, eine Akte anzulegen, im Fristenkalender die Berufung auf den 8.7.2018 sowie eine Vorfrist für den 6.7.2018 zu notieren und ihm anschließend die Akte mit Ausführungsbestätigung sofort wieder vorzulegen. Diese Anweisung hat die Angestellte A noch im Beisein des Unterzeichners auf dem Urteil notiert. Sie hat anschließend die Akte angelegt, versehentlich aber die Eintragung der Fristen und die sofortige Wiedervorlage der Akte versäumt. Erst am 11.7.2018 ist sie im Zuge der allgemeinen Bearbeitung der in ihrem Arbeitszimmer liegenden Akten wieder auf die Akte gestoßen und hat diese sodann dem Unterzeichner vorgelegt.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Frau A.

Bei der Angestellten A handelt es sich um eine geschulte und zuverlässige Bürokraft, die, wie regelmäßige Kontrollen des Unterzeichners ergeben haben, den Kalender seit mehr als zwei Jahren sorgfältig und fehlerlos geführt hat.

Zur Glaubhaftmachung wird die Richtigkeit der vorstehenden Angaben, soweit sie die Wahrnehmung des Unterzeichners betreffen, anwaltlich versichert. Außerdem wird zur Glaubhaftmachung auf die beigefügte eidesstattliche Versicherung der Frau A verwiesen.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

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