Rz. 77

Ist der Bescheid zuzustellen, so gilt über § 41 Abs. 5 VwVfG das jeweils einschlägige LandesVwZG bzw. das BVwZG, wobei sich die LandesVwVZG weit überwiegend am BVwVZG orientieren. Eine fehlerhafte Zustellung setzt grundsätzlich keine Fristen in Lauf.[114] Gleichwohl gibt es hier bereits die Möglichkeit der Anfechtung. Eine Heilung von Zustellungsmängeln ist möglich (§ 8 VwZG). Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist (§ 8 VwZG).

[114] HK-VerwR/Schwarz, § 41 VwVfG Rn 47.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge