Rz. 33
▪ | Uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungsverpflichtungserklärung, |
▪ | innerhalb der eingeräumten Erklärungsfrist, |
▪ | unter Erklärung eines Vertragsstrafeversprechens in angemessener Höhe (außer in Fällen des § 13a Abs. 2 UWG), |
▪ | gegenüber dem Abmahnenden. |
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