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Die eidesstattliche Versicherung ist das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung in einem Verfügungsverfahren. Sie kann auch von einer Partei selber abgegeben werden. Wichtig ist, dass die eidesstattliche Versicherung mit einer Belehrung überschrieben wird. Zudem muss sie den Sachverhalt wiedergeben. Eine Versicherung dergestalt, man habe den Schriftsatz des Anwaltes A gelesen und sei mit diesem einverstanden, genügt nicht den Formerfordernissen, die an eine eidesstattliche Versicherung zu stellen sind.[96]

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