Rz. 104

A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zustellung noch keinen Widerspruch eingelegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge