Rz. 11
Der OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturer) ist ein Bezugsvertrag eigener Art. Der OEM-Abnehmer ist zum Bezug der Herstellerprodukte verpflichtet, die er unter seinem Warenzeichen vertreibt. Er handelt – im Gegensatz zum Vertragshändler – im Rahmen seines Vertriebssystems.[20]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen