Rz. 1

In einigen Bundesländern kündigt die Polizei selbst in den Medien ihre Geschwindigkeitskontrollen an. Die Bekanntgabe von Geschwindigkeitsmessstellen soll dabei dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu stärken und damit auch die Verkehrsdisziplin zu erhöhen. Der Öffentlichkeit soll dadurch auch verdeutlicht werden, dass es der Polizei nicht darauf ankommt "abzukassieren", sondern dass sie um die Reduzierung der Hauptunfallursache "Geschwindigkeit" und damit um die Erhöhung der Verkehrssicherheit bemüht ist. Insofern setzt sich die Polizei durch ihren Hinweis auf Verkehrskontrollen auch nicht in Widerspruch zu ihrem Begehren, ungewollte Warnungen durch Dritte zu unterbinden. Die polizeilichen Hinweise sind Teil ihres Konzepts "Verkehrssicherheit".[1]

 

Rz. 2

Mitgeteilt wird z.B. der Kontrolltag und bei Kontrollen auf der BAB ein ca. 25 km langer Abschnitt ohne Angabe der Richtungsfahrbahn, bei Bundes- und Landstraßen Nennung eines ca. 15 km langen Abschnitts mit Ortsbezeichnungen, bei Städten und Gemeinden Nennung von Stadt- oder Ortsteil.

[1] Dazu auch: VG Saarland zfs 2004, 338.

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